Da es sich bei „Sentias – Heilpraktikerin für Physiotherapie“ um eine Privatpraxis handelt, stelle ich die Rechnung immer direkt an meine Klienten*innen. Die Rechnung gestaltet sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker und ermöglicht Ihnen eine (teilweise) Kostenrückerstattung durch Ihre private Krankenkasse oder gesetzlichen Krankenkasse mit Zusatzversicherung im Bereich Heilpraktiker.
Wenn Sie eine Behandlung im Bereich meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin für Physiotherapie wünschen, informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, ob diese sich an den Kosten beteiligt und welche Vorraussetzungen (Zusatzversicherungen) damit verbunden sind.
Als Heilpraktikerin für Physiotherapie bin ich zur Abrechnung nicht an eine Verordnung gebunden, sondern darf die Ausgestaltung der Rechnung frei bestimmen. Es muss nur daraus hervorgehen, welche Maßnahmen stattgefunden haben und wie diese berechnet werden. Der Standard ist das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker GebüH.
Auch private Physiotherapie-Rezepte können Sie bei mir einlösen, da ich nach wie vor auch staatlich anerkannte Physiotherapeutin, mit den Zusatzqualifikationen Manuelle Therapie, Lymphdrainage, etc. bin.
